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Sehr geehrte Damen und Herren,
das ganze Martin u. Karch-Team wünscht Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2011!

Lesen Sie im Folgenden über "Fragen der Vorfinanzierung von Reparaturkosten im Unfallschaden" sowie hilfreiches zum Thema "Batterie und Starthilfe".

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Signatur


Vorfinanzierung von Reparaturkosten

autorechtaktuell.de, der BVSK und das Essener Factoringunternehmen opta data haben einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der sich mit Fragen der Vorfinanzierung von Reparaturkosten im Unfallschaden befasst.

Die ausgesprochen schwierige Liquiditätslage führt bei Kfz-Reparaturbetrieben oft dazu, dass Vereinbarungen mit so genannten Partnerversicherungen abgeschlossen werden, die im Unfallschadenfall zügige Zahlung versprechen, aber zumindest stillschweigend erwarten, dass nach Möglichkeit die Abwicklung ohne Hinzuziehung eines Kfz-Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes erfolgt.

Tatsächlich entstehen dem Reparaturbetrieb durch den Verzicht auf Anwälte und Sachverständige im Ergebnis erhebliche Nachteile, die je nach Ausgestaltung der Partnerschaftsverträge zwischen 10 % und 20 % liegen können.

Die Vereinbarung zwischen autorechtaktuell.de, BVSK und opta data beruht darauf, dass ein intelligentes Inkassomodell entwickelt wurde, bei dem im KH-Schaden die Hinzuziehung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und eines Verkehrsrechtsanwaltes im Interesse des Kfz-Betriebes und im Interesse des Geschädigten als Bedingung vorgegeben sind. Somit wird sichergestellt, dass tatsächlich 100 % des Schadens geltend gemacht werden. Die Zahlung der Reparaturkosten und je nach vertraglicher Vereinbarung der Mietwagenkosten erfolgt wenige Tage nach Rechnungslegung.

Das Factoringunternehmen opta data erhält für die Factoringdienstleistung einen marktüblichen Prozentsatz der Rechnungssumme. Der Kfz-Betrieb kann jedoch über die in Rechnung gestellten Beträge schnell verfügen, sichert Liquidität und erhält im Ergebnis weitaus mehr als bei wirtschaftlich unsinnigen Rahmenverträgen mit Versicherungen oder bei Unfallschadenabwicklungen ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

Die Essener Firma opta data ist einer der Marktführer bei Factoringdienstleistungen mit einem jährlichen Inkassovolumen
von über 4 Mrd. Euro.

Ende 2010 werden erste Pilotprojekte starten. Interessierte Anwälte, Kfz-Betriebe und Sachverständige sind eingeladen, an den Pilotprojekten mitzuwirken.

In diesem Fall wenden Sie sich an Martin und Karch.



GTÜ gibt Tipps für Batteriepflege
und richtige Starthilfe im Ernstfall


Eisige Kälte und vorwiegend Fahrten über kurze Strecken belasten den Stromhaushalt im Auto extrem. Eine funktionsfähige und möglichst voll geladene Batterie ist deshalb unerlässlich, so die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung.

Nicht nur der aktuelle Ladezustand ist für die Leistungsfähigkeit der Bordbatterie entscheidend, ebenso wichtig ist ihre Speicherkapazität. Mit zunehmender Kälte verliert der Energiespeicher an Kraft. So stehen bei minus zehn Grad Celsius noch 65 Prozent der eigentlichen Leistung zur Verfügung, bei minus 20 Grad sind es nur noch 50 Prozent.

Während sich der Ladezustand über die Säuredichte noch relativ einfach checken lässt, sind Aussagen zur tatsächlichen Kapazität nur mit speziellen Messgeräten in einer Fachwerkstatt möglich.

Ebenso wichtig ist der korrekte Säurestand in der Batterie, ggf. muss vor einem Ladevorgang – wo dies noch möglich ist – destilliertes Wasser nachgefüllt werden.

Um die Batterie zu schonen, raten die GTÜ-Experten, vor dem Start unnötige Verbraucher wie Beleuchtung, Radio, Gebläse, Sitzheizung etc. abzuschalten.

Erfolglose Startvorgänge spätestens nach zehn Sekunden abbrechen und nach etwa einer halben Minute erneut versuchen.

Das Batteriegehäuse selbst sauber halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Pole und Anschlussklemmen mit Säureschutzfett konservieren.


Wenn die Batterie streikt

Starthilfe geben und in Anspruch nehmen ist kein Hexenwerk.
Allerdings gilt es, einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

- Beide Batterien müssen die gleiche Spannung haben.
- Entladene Batterien nicht vom Bordnetz trennen.
- Zwischen den Fahrzeugen keinen Karosseriekontakt herstellen.


Wichtig: Eine entladene Batterie kann einfrieren und darf nicht fremd gestartet werden, sonst besteht Explosionsgefahr! Der Motor des Strom gebenden Fahrzeugs sollte laufen, eventuell sogar mit etwas höherer Drehzahl. Vorsicht ist an sich drehenden Teilen (Kühlventilator etc.) geboten, warnt die GTÜ.


Starthilfekabel richtig anklemmen

1. Die Klemme des roten Kabels an den Pluspol (+) der entladenen Batterie.

2. Anderes Ende des roten Kabels an den Pluspol der Strom spendenden Batterie.

3. Schwarze Kabelzange an den Minuspol (–) der Strom gebenden Batterie.

4. Anderes Ende des schwarzen Kabels an Motor- oder Karosseriemasse (meist stabile Metall-Lasche) und NICHT an den Minuspol der entladenen Batterie anklemmen, denn explosive Gase könnten sich hier durch Funkenschlag entzünden.

5. Kabel in umgekehrter Reihenfolge abklemmen.



Nützliche Tipps im GTÜ-Winterratgeber

Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie bei der GTÜ oder direkt bei Martin und Karch.



MARTIN U. KARCH | Ottmar-Mergenthaler-Str. 6 | 68167 Mannheim
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