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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen die April-Ausgabe unseres Newsletter senden zu dürfen.

Wie schon im letzten Jahr werden wir uns auch in diesem Jahr mit einem Stand auf dem Maimarkt präsentieren. Schauen Sie doch mal vorbei! Sie können sich über unsere Leistungen informieren, sich Tipps von Kfz-Profis holen, oder mit etwas Glück auch etwas gewinnen.

Sie finden uns in Halle 25, Stand 2554.

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Das ganze Martin u. Karch-Team wünscht Ihnen einen erfolgreichen Monat,
Ihr
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Rechtsurteil:
Navi-Bedienung:Fahrer haftet

Verursacht die Bedienung eines mobilen Navigationsgeräts einen Auffahrunfall, muss der Fahrer für den Schaden voll aufkommen. Nur mal schnell nach der Straße schauen, den Namen kontrollieren, die Richtung checken – bereits diese Sekunden der Unaufmerksamkeiten können während der Fahrt zu gefährlichen Unfällen führen. Deshalb hat das Landgericht Potsdam entschieden, dass die Bedienung eines mobilen Navigationssystems während der Fahrt als grob fahrlässig eingestuft wird. Der Fahrer muss in dem konkreten Fall für den verursachten Schaden voll aufkommen. Dies gilt auch, wenn er lediglich Informationen vom Bildschirm abliest.

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In der Begründung des Urteils heißt es dazu: „Ein Blick auf das Display in dieser Phase [Anm.: gemeint ist der Überholvorgang] führt dazu, dass die ohnehin hohe Unfallträchtigkeit des Wiedereinscherens weiter erhöht wird.“

Dies galt auch, obwohl der Unfall sich nicht unmittelbar während des Überholens, sondern erst nach dem Einscheren zugetragen hatte. Nach dem Potsdamer Richterspruch darf eine Eingabe im Navigationsgerät ausschließlich im Stand erfolgen. Danach müsse sich der Fahrer auf die akustischen Hilfestellungen beschränken.




EU führt Energielabel für Reifen ein

Ab dem 1. November 2012 müssen mehr Verbraucher-Informationen auf den Reifen abgedruckt werden – eine Vorgabe, die im Rahmen des EU-Aktionsplans für eine bessere Energieeffizienz sorgen soll.

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Nach Kühlschränken und Waschmaschinen kommen jetzt die Reifen dran. Treibstoffverbrauch, Sicherheit und Lärmbelästigung – dies sind die zentralen Informationen, die nach der EU-Verordnung zur neuen Kennzeichnungspflicht für Reifen ab November 2012 auch für potenzielle Käufer zur Verfügung stehen sollen. Gebündelt werden diese Daten auf einem Energielabel, das die Hersteller sowohl auf den Reifen selbst als auch auf dem entsprechenden Werbematerial abdrucken müssen. Die Effizienzklassen für Rollwiderstand und Bremsleistung auf nasser Fahrbahn werden in den Kategorien A–G angegeben. Die neue Kennzeichnung gliedert auch den Geräuschpegel in Abstufungen, wobei die Bezeichnung „low noise“ besonders leise Reifen beschreibt. Das Ziel der Verordnung des Europäischen Parlaments besteht neben der Steigerung der Sicherheit in wirtschaftlicher und ökologischer Effizienz. Besonders kraftstoffsparende Reifen sollen dabei für den Verwender klar im Angebotssortiment erkennbar sein.

Ein erster Reifentest nach dem neuen Label zeigt jedoch, dass die von der EU geforderte Kennzeichnung die Reifeneigenschaften nicht umfassend beschreibt und viele sicherheitsrelevante Eigenschaften wie beispielsweise das Aquaplaning überhaupt nicht berücksichtigt. Eine gezielte Kaufentscheidung, die mehr Sicherheit im Straßenverkehr verspricht, scheint danach leider kaum möglich.



MARTIN U. KARCH | Ottmar-Mergenthaler-Str. 6 | 68167 Mannheim
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